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Die Kanzlei wurde im Jahr 2000 durch Herrn Rechtsanwalt Holger Geis gegründet.
Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Geis ist das Verwaltungsrecht. Er steht Ihnen aber auch auf seinen Interessensschwerpunkten Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Im Jahr 2005 wurde eine Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Patrick Christ eingegangen.
Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Christ ist das Wirtschaftsrecht. Auf diesem Rechtsgebiet ist er bereits seit 1995 tätig. Er hilft Ihnen aber auch auf seinen Interessensschwerpunkten allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht, Mietrecht und Internetrecht / Onlinerecht bei Ihren Fragestellungen weiter.
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